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Waffengleichheit

Sie haben im Haftpflichtfall das Recht, sich der Hilfe von professionellen Spezialisten zur Begutachtung des Schadens und Beurteilen des Unfalls zu bedienen. Der BGH spricht hier explizit von der „Waffengleichheit“. Dies soll ausdrücken, dass sich auf der Seite der regulierungspflichtigen Versicherung regelmäßig Profis befinden, welche nichts anderes machen, als Unfallschäden zu regulieren.

Der normale Autofahrer erleidet statistisch alle sieben Jahre einen Unfall und ist mit den Feinheiten und Besonderheiten der Unfallregulierung regelmäßig überfordert. Die Geschädigten wären ohne Anspruch auf einen Sachverständigen bzw. KFZ-Gutachter daher stark benachteiligt.

Diese Ungleichheit möchte der BGH ausgeglichen wissen und billigt Ihnen, als Geschädigtem, explizit das Recht zu, unabhängige Experten zur Ermittlung der Reparaturkosten, Festlegung der Wertminderung und aller anderen regulierungsrelevanten Positionen einzuschalten.

 

Übersicht der Schadenersatzpositionen

Sie haben Anspruch auf den vollständigen Ausgleich aller durch den Unfall entstandenen Nachteile. Je nachdem wie der Einzelfall gelagert ist, können dies sein:

  • vollständige Reparaturkosten
  • Wertminderung
  • Nutzungsausfall
  • Abschleppkosten
  • Kosten für ein Sachverständigengutachten
  • Kosten für einen Rechtsanwalt
  • Wiederbeschaffungswert
  • Umrüstkosten
  • Kostenpauschale
  • Schmerzensgeld
  • und ggf. auch weitere angefallene Ausgaben

 

Experten – Ansprechpartner im Schadensfall

Der Kfz-Sachverständige

Der Kfz-Sachverständige erstellt unabhängig und weisungsfrei ein Beweissicherungsgutachten bezüglich des eingetretenen Schadens. Damit wird der Schaden überhaupt erst einmal dokumentiert. Dabei gilt: Sie haben immer und uneingeschränkt das Recht, den Sachverständigen Ihrer Wahl und Ihres Vertrauens einzuschalten – unabhängig von Ihrer Versicherung. Die Kosten für den Sachverständigen müssen von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden! Sie müssen dabei keinerlei Weisung oder Vorschläge der gegnerischen Versicherung beachten! Sie müssen weder Ihr Fahrzeug von einem Sachverständigen des Versicherers besichtigen lassen, noch sich auf eine „Partnerwerkstatt“ der Versicherung verweisen lassen.

 
Der Rechtsanwalt

Ein Rechtsanwalt vertritt Ihre Interessen und kümmert sich um die Abwicklung des Schadens mit der Versicherung. Als Nachweis des entstandenen Schadens am Fahrzeug verwendet dieser das Gutachten des Sachverständigen. Gegebenenfalls macht der Anwalt aber auch darüber hinausgehende Positionen geltend, z. B. Schmerzensgeld oder einen entstandenen Nutzungsausfall. Auch beim Rechtsanwalt gilt: Sie haben immer und uneingeschränkt das Recht, den Rechtsanwalt Ihrer Wahl und Ihres Vertrauens einzuschalten.

 
Die Werkstatt

Eine kompetente Kfz-Werkstatt stellt sicher, dass das Fahrzeug des Geschädigten nach den Vorschriften und Freigaben des Fahrzeugherstellers repariert wird. Hierzu benötigt diese unter Umständen fabrikatsspezifische Spezialwerkzeuge und muss ihre Mitarbeiter stets auf aktuellem technischen Stand weiterbilden. Auch bei der Werkstatt gilt, Sie haben immer und uneingeschränkt das Recht, die Kfz-Werkstatt Ihrer Wahl und Ihres Vertrauens einzuschalten.

 

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